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   BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00, 1 BvR 2166/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13253
BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00, 1 BvR 2166/00 (https://dejure.org/2000,13253)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00, 1 BvR 2166/00 (https://dejure.org/2000,13253)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 1 BvR 2166/00 (https://dejure.org/2000,13253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung von UKW- Hörfunkfrequenzen an einen lokalen Radiosender und die Ablehnung entsprechenden Eilrechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    Darüber hinaus wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die allgemein zuständigen Gerichte Rechtsschutz - auch gegen Verfassungsverletzungen - gewähren (vgl. BVerfGE 86, 15 [26 f.]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

    Verfassungsbeschwerden gegen fachgerichtliche Eilrechtsschutzentscheidungen sind danach vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen worden, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und außerdem die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 [278 f.]; 86, 15 [22 f.]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

  • BVerfG, 28.10.1999 - 1 BvR 1841/99

    Zur Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    Darüber hinaus wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die allgemein zuständigen Gerichte Rechtsschutz - auch gegen Verfassungsverletzungen - gewähren (vgl. BVerfGE 86, 15 [26 f.]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

    Verfassungsbeschwerden gegen fachgerichtliche Eilrechtsschutzentscheidungen sind danach vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen worden, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und außerdem die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 [278 f.]; 86, 15 [22 f.]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

    Verfassungsbeschwerden gegen fachgerichtliche Eilrechtsschutzentscheidungen sind danach vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen worden, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und außerdem die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 [278 f.]; 86, 15 [22 f.]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit des Anbieters eines privaten Hörfunkprogramms rechtfertige es, diesem die Genehmigung des Programms bzw. deren Verlängerung zu versagen, unterliegt mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 12 und Art. 14 GG keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. hierzu auch BVerfGE 73, 118 [185 f.]).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).
  • BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).
  • VGH Bayern, 19.09.2000 - 7 CE 00.1144
    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des H ... e. K, 1. gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2000 - 7 CE 00.1144 - 1 BvR 2045/00 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2000 - 7 ZE 00.3439 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. November 2000 - M 3 E 00.5344 -, c) den Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 19. Oktober 2000 - 3.1/586 e-my - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 BvR 2166/00 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Dezember 2000 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Bayern, 30.11.2000 - 7 ZE 00.3439
    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des H ... e. K, 1. gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2000 - 7 CE 00.1144 - 1 BvR 2045/00 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2000 - 7 ZE 00.3439 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. November 2000 - M 3 E 00.5344 -, c) den Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 19. Oktober 2000 - 3.1/586 e-my - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 BvR 2166/00 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Dezember 2000 einstimmig beschlossen:.
  • VG München, 28.11.2000 - M 3 E 00.5344
    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des H ... e. K, 1. gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2000 - 7 CE 00.1144 - 1 BvR 2045/00 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2000 - 7 ZE 00.3439 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. November 2000 - M 3 E 00.5344 -, c) den Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 19. Oktober 2000 - 3.1/586 e-my - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 BvR 2166/00 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Dezember 2000 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Eine verfassungsgerichtliche Prüfung der angegriffenen Eilrechtsschutzentscheidungen kann somit allenfalls dahin gehen, ob sich die um vorläufigen Rechtsschutz angerufenen Gerichte bei der in Eilrechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ersichtlich von Erwägungen haben leiten lassen, die der Bedeutung und der Reichweite von Grundrechten nicht ausreichend Rechnung tragen und für die Versagung des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausschlaggebend gewesen sein können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 2166/00 -).
  • BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 426/10

    Unzulässigkeit einer gegen Entscheidungen im Eilverfahren, aber vor Erschöpfung

    Verfassungsbeschwerden gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Wege des Eilrechtsschutzes werden demgegenüber vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und außerdem die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 1 BvR 2166/00 -, juris).

    Darüber hinaus wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die allgemein zuständigen Gerichte Rechtsschutz - auch gegen Verfassungsverletzungen - gewähren (BVerfGE 86, 15 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 1 BvR 2166/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 1999 - 1 BvR 1841/99 -, juris).

  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

    Eine verfassungsgerichtliche Prüfung der angegriffenen Eilrechtsschutzentscheidungen kann somit allenfalls dahin gehen, ob sich die Gerichte bei der von ihnen vorgenommenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage von Erwägungen haben leiten lassen, die der Bedeutung und der Reichweite von Grundrechten nicht ausreichend Rechnung tragen und die für die Versagung des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausschlaggebend gewesen sein können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 2166/00 -).
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